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Pflegestärkunksgesetz

Das Pflegestärkungsgesetz bringt neue Möglichkeiten der Betreuung

Seit 1. Januar 2015 steht allen Pflegebedürftigen eine sogenannte Betreuungsleistung in Höhe von 104,00 € monatlich zur Verfügung. Für Demenzkranke mit erheblicher Einschränkung beträgt die Leistung sogar 208,00 € monatlich.

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Diese neuen Leistungen können Sie für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen, wie z. B. Haushaltshilfe, Arztbegleitung,. Friedhofsbesuche, Versorgen von Haustieren, kleinere Hausmeistertätigkeiten und vieles mehr in Anspruch nehmen.  Wenn Sie diese Leistungen durch anerkannte Pflege- und Betreuungseinrichtungen - die Seniorenpflege Haus Kappen ist anerkannt - nicht in Anspruch nehmen, verfällt der Betrag, denn eine Auszahlung wie beim Pflegegeld ist nicht möglich!