5 Pflegegrade ersetzen ab 01.01.2017 die Pflegestufen
Mit fünf Broschüren zu den neuen Pflegegraden gibt der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) den Eirnrichtungen eine Unterstützung für Beratungsgespräche mit den Bewohnern und Angehörigen an die Hand.
Ab Januar 2017 ersetzen fünf Pflegegrade die bisherigen drei Pflegestufen. Das wurde durch das zweite Pflegestärkungsgesetz beschlossen. Damit Pflegeeinrichtungen ihre Kunden darüber informieren können, welche Leistungen ihnen ab diesem Zeitpunkt zustehen, hat der bad, der die Interessen von rund 1000 Pflegeeinrichtungen vertritt, diese kleinen Handreichungen zu den einzelnen Pflegegraden herausgegeben.
Sie erklären in einfacher Sprache, welche Leistungen unter welchen Voraussetzungen in Anspruch genommen werden können. "Die Hefte sind deshalb besonders gut bei den Beratungsgesprächen mit Patienten und deren Angehörigen einsetzbar. Fünf Broschüren zu fünf Pflegegraden – damit wollen wir erreichen, dass die Betroffenen passgenau die Informationen erhalten, die für ihren Pflegegrad wichtig sind – und nicht mit allgemeinen Hinweisen überfrachtet werden".